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Teilnahme
bedingungen

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1. Umfang
 

Diese Teilnahmebedingungen ("Bedingungen") gelten für die Teilnahme an der 31DAYS Challenge ("Challenge"), die auf https://www.31days.ch von der Green Mobility Genossenschaft, Berg 29, 9043 Trogen, Schweiz ("Unternehmen") durchgeführt wird.

Mit Teilnahme an der Challenge stimmt der Teilnehmer diesen Bedingungen zu.

Wenn der Teilnehmer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, darf er nicht an der Challenge teilnehmen.
 

2. Teilnahme
 

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und handlungsfähigen Personen, die:

  • ihren Wohnsitz in der jeweiligen Durchführungsgemeinde der Challenge haben oder bei einem der partizipierenden Unternehmen arbeiten,

  • einen PKW besitzen, und

  • im Besitz eines gültigen Führerausweises für die entsprechende Fahrzeugkategorie sind; oder

  • als Hausgenossen in einem Haushalt mit einer Person leben, welche die obigen Kriterien erfüllt und ebenfalls an der Challenge teilnimmt.
     

Die Teilnahme an der Challenge ist kostenlos. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten vor Beginn der Challenge bereitzustellen und sich für die Teilnahme anzumelden. Während des nach Anmeldung durch das Unternehmen kommunizierten Teilnahmezeitraums der Challenge von 31 Tagen verzichten die Teilnehmer auf das Führen von Motorfahrzeugen. Davon ausgenommen sind alle Motorfahrzeuge / Services, die im Rahmen der Challenge von den Partnern des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.
 

Das Mitfahren im Motorfahrzeug einer anderen Personen ist grundsätzlich erlaubt.


Personen, deren Motorfahrzeug auf ein Unternehmen eingelöst ist, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


Das gelegentliche Nutzen des Privatfahrzeugs für Arbeitseinsätze führt zur Disqualifikation der Teilnehmer. Der Gebrauch des Geschäftsautos für Arbeitseinsätze oder zur Ausübung der Geschäftstätigkeiten führt nicht zur Disqualifikation. Die An- und Abreise zum gewöhnlichen Arbeitsort gilt als private Reise und darf auch mit dem Geschäftsauto nicht zurückgelegt werden.
 

Als Beispiel: Ein Handwerker darf für die Strecke von der Werkstatt zur Kundschaft sein Geschäftsauto verwenden, jedoch nicht mit dem Geschäftsauto von der Werkstatt nach Hause fahren.
 

Ist das Fahrzeug des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Challenge defekt aber noch eingelöst, ist die Teilnahme möglich. Sobald das Auto abgemeldet ist, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Eine Mehrfachteilnahme an der Challenge 31 Tage ist ausgeschlossen.
 

Der Teilnehmer hat zu Beginn der Challenge eine Kopie seines Fahrzeugausweises, ein Foto des Kilometerstandes sowie allenfalls weitere vom Unternehmen angeforderten Nachweise zur Verfügung zu stellen. Zur Kontrolle, ob das jeweils private Fahrzeug nicht genutzt wurde, stellen Teilnehmende auch nach Ende der Challenge ein Foto des Kilometerstandes sowie allenfalls weitere vom Unternehmen angeforderten Nachweise zur Verfügung.
 

Besitzt ein Haushalt mit mehreren Personen mehrere Motorfahrzeuge, müssen grundsätzlich alle Mitglieder des Haushalts an der Challenge teilnehmen und auf die Nutzung sämtlicher Motorfahrzeuge des Haushalts verzichten. Wenn in begründeten und vom Unternehmen bestätigten Ausnahmefällen nicht alle Haushaltsmitglieder an der Challenge teilnehmen, darf der/die Teilnehmer:in keines der verfügbaren Privatfahrzeuge verwenden. Begründete Ausnahmefälle können zum Beispiel vorliegen, wenn Mitglieder des teilnehmenden Haushalts beruflich zwingend auf die Nutzung ihres Fahrzeugs angewiesen sind (Arbeit in Spätschicht, andere berufliche Gründe).

Alle Teilnehmer von 31DAYS erhalten vor, während und nach der Challenge-Durchführung Fragebögen digital zugesandt. Die Umfrageergebnisse werden anonymisiert ausgewertet und dienen der weiteren Projektentwicklung. 
 

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren bzw. von der Challenge auszuschliessen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben machen, die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen oder ihre Angaben zu spät eingereicht haben. Die Plätze für die Teilnahme an der 31DAYS Challenge sind begrenzt.

 

3. Mobilitätsservices
 

Während des Teilnahmezeitraums werden dem Teilnehmer für den Verzicht auf die Nutzung von Motorfahrzeugen durch unsere Partner die auf der Webseite beschriebenen oder separat kommunizierten Services ("Services") kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die Services, die von den Partnern zur Verfügung gestellt werden, gelten jeweils deren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Unternehmen ist nicht Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Partner und dem Teilnehmer.
 

Für die zur Verfügung gestellten e-Bikes akzeptiert der Teilnehmer die AGBs von Rent-a-Bike. Diese sind unter https://www.rentabike.ch/langzeitmiete/agb-langzeitmiete verfügbar.
 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Leistungen wie Fahrzeuge, Fahrzeugschlösser, Fahrradanhänger, etc. sorgfältig zu behandeln und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen gegen Diebstahl zu schützen. Unfälle sowie jegliche Defekte an den zur Verfügung gestellten Leistungen sind dem Unternehmen unverzüglich zu melden.
 

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für die Benutzung gewisser Services gesetzliche Vorgaben oder Einschränkungen vorliegen. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Vorgaben zu prüfen und insbesondere einen Führerausweis zu verlangen, sofern dies zur Benutzung der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge notwendig ist.

Sofern der Teilnehmer die ihm anvertrauten Fahrzeuge an seine Hausgenossen weitergibt, welche ebenfalls an der Challenge teilnehmen, ist er dafür verantwortlich, die Eignung der Person zur Benutzung des jeweiligen Fahrzeugtyps zu überprüfen. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet.

Der Rechtsweg sowie eine Auszahlung der Services in bar sind ausgeschlossen. Die Services können nicht an Dritte übertragen werden.

 

4. Abbruch der Challenge
 

Die Challenge gilt als abgebrochen, wenn das eigene Motorfahrzeug oder ein Motorfahrzeug eines Dritten (z.B. Nachbarn, Freunde, Familie) genutzt wird. In diesem Fall ist dies dem Unternehmen unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Ausgenommen hiervon sind Notfälle. Ein rechtfertigender Notfall liegt vor, wenn die Verwendung des Fahrzeugs notwendig ist, um eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr abzuwehren, wie zum Beispiel bei Krankheit oder Unfall.

Im Falle des Abbruchs sind sämtliche zur Verfügung gestellten Leistungen unverzüglich zurückzugeben. Das Schnupper-GA verfällt am Tag des Abbruchs.
 

5.Haftungsauschluss
 

Die Haftung des Unternehmens im Rahmen der Challenge ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Sorgfaltspflichten und Haftungsbestimmungen betreffend die Nutzung der zur Verfügung gestellten Sachen sind abschliessend in den jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die von den Partnern zur Verfügung gestellten Sachen oder Dienstleistung sowie deren Verfügbarkeit.
 

6.Sonstiges
 

Änderungen der Bedingungen: Das Unternehmen kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit durch Mitteilung in Textform an die Teilnehmer ändern. Die Änderungen gelten für den Teilnehmer 14 Tage nach Mitteilung durch das Unternehmen.
 

Bekanntmachungen: Bekanntmachungen müssen in Textform erfolgen, und sie müssen mitgeteilt werden:

  • Zuhanden des Unternehmens: per E-Mail an: hallo@31days.ch;

  • Zuhanden des Kunden: per E-Mail an die letzte vom Kunden zu diesem Zweck angegebene

  • E-Mail-Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die bereitgestellten Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand zu halten.
     

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung (ganz oder teilweise) für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
 

Links: Die Dienste können Inhalte Dritter oder Links zu Websites Dritter enthalten. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit und Inhalte, auch im Bezug auf Websites und Services Dritter.  Es gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf diese ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Genauigkeit, den Gegenstand, die Qualität oder die Aktualität.
 

Datenschutz: Die Datenschutzerklärung des Unternehmens ist unter Datenschutzerklärung einsehbar.

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